Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen

von Karin Limbach – Tandemflug Salzkammergut

Allgemein

1. Karin Limbach – Tandemflug Salzkammergut, nachfolgend KL organisiert Paragleiter – Tandemflüge und ist selbst auch Veranstalter der Flüge. Ein Teil der Flüge wird durch selbständige Tandempiloten übernommen, in diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier). Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer am Flugticket, welches vor dem Tandemflug ausfüllt werden muss. Das Flugticket ist gleichzeitig auch Rechnung der Leistung.

2. Weicht der Tandempilot, der das Flugticket ausstellt von der Person Karin Limbach ab, so haftet KL für die Auswahl eines geeigneten und sicherheitsbewussten Tandempiloten, nicht aber für die Leistung (Tandemflug) selbst.

3. Die Beförderung von Personen im Tandemparagleiter und allen sonstigen Dienstleistungen die KL erbringt, unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.

4. Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag aufmerksam durchzulesen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Unmittelbar vor dem Start wird der Passagier vom Piloten in die Startvorgänge eingewiesen. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem Grunde nicht Folge leisten können, so hat er dies dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.

Versicherung und Haftungsbeschränkungen

5. Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

6. Eine Ersatzpflicht von KL, oder des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von KL, oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

7. Für die stoßsichere Verpackung mitgeführter Foto- und Filmgeräte sowie sonstiger Wertgegenstände ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Gegenstände sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände, Waffen, unter Druck stehende Behälter, Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Leuchtsätze dürfen nicht auf den Flug mitgenommen werden.

8. KL haftet nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.

9. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten und Bevollmächtigten von KL.

Meldepflicht von Gesundheitsbeeinträchtigungen

10. Der Passagier ist verpflichtet, KL und den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für ihn besteht, oder er dadurch Einschränkungen in seinen Bewegungen hat, die zu einer erhöhten Verletzungsgefahr bei Start und Landung führen könnten.

11. In jedem Fall meldepflichtig sind:
– schwere Unfälle innerhalb der letzten 12 Monate.
– Einschränkungen im Bewegungsapparat.
– ernsthafte Erkrankungen an Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, sowie Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem. Ernsthaft ist, sobald man in ärztlicher Behandlung war oder ist.
– innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet.
– innerhalb der letzten 6 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.

12. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen.

Ausrüstung

13. Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, schmutz-unempfindlich), möglichst feste Schuhe (knöchelhoch mit Profilsohle) zu tragen. KL verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Termine und Durchführung

14. KL bietet Tandemflüge jährlich zwischen April und November an. Einschränkungen dazu ergeben sich in erster Linie durch das Wetter und Schneelage und durch die Betriebszeiten der Seilbahn. Für Terminreservierungen steht ein Onlinekalender auf www.tandemflug-salzkammergut.at zur Verfügung. Ebenfalls können Termine telefonisch oder per Mail vereinbart werden.

15. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse am Fluggebiet nicht zulassen. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigen Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. KL ist sehr bemüht rechtzeitig Informationen über die Durchführbarkeit des Fluges zu geben.

16. Wetterbedingte Absagen bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten.

17. Die Flugdauer ist abhängig von diversen Wettereinflüssen, was zur Folge hat, dass keine einheitliche Flugzeit garantiert werden kann.

18. Der Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten.

Zahlungskonditionen/ Gültigkeit Gutschein

19. Der Besteller eines Gutscheines verpflichtet sich durch die Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises innerhalb 14 Tage ohne Abzug nach Erhalt des Gutscheines. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis unmittelbar bei Durchführung des Fluges in bar zahlbar.

20. Gutscheine sind 24 Monate nach Ausstellungsdatum gültig. Abgelaufene Gutscheine werden in ihrem ursprünglichen Wert anerkannt. Gegenfalls muss ein Aufpreis zum aktuellen Preis aufgezahlt werden. Die Gutscheine / Tickets sind am Flugtag mitzubringen und dem Piloten zu übergeben.

Widerrufsrecht

21. Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Gutscheins ohne Angaben von Gründen in formloser Textform (z.B. Brief, E-Mail an [email protected]) und durch Rücksendung des Gutscheins zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes und des Gutscheins. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.

Stornokosten

22. Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an [email protected] zurücktreten. Rücktritte bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich, ab 48 Stunden bis 24 Stunden vorher werden Stornokosten von 50% verrechnet. Gutscheine und Tickets werden mit einer Stornierung ungültig und werden nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Eine Rückerstattung des restlichen Kaufpreises ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Gutscheine bzw. Tickets der Vertriebspartner. Für Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100%. Gutscheine und Tickets werden als „no show“ abgerechnet. Sollten sie krankheitsbedingt absagen müssen, bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit Karin Limbach.

Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial

23. Der Fluggast hat mit dem Ausfüllen des Flugticket die Möglichkeit einer Verwendung der durch KL bzw. dessen Piloten während bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zuzustimmen.

Risikobelehrung

24. Wir weisen darauf hin, dass beim Paragleiten auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod,…) nicht ausgeschlossen werden können. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze.

Schlussbestimmungen

25. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 4866 Unterach am Attersee zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

26. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.